Kantonsrat legt Grundangebot für Spitäler im Gesetz fest

Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) muss an seinen drei Standorten eine genau definierte Grund- und Notfallversorgung anbieten. Der Kantonsrat hat am Dienstag einen entsprechenden Passus ins Spitalgesetz aufgenommen.

Das Parlament hiess nach erster Lesung mit 88 zu 13 Stimmen eine Vorlage seiner Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) gut. Die GASK war durch parlamentarische Einzelinitiativen zur Erarbeitung des Gesetzesvorschlags verpflichtet worden.

Weiterlesen? Werden Sie jetzt «Böttu» Abonnent!