Nötige Zahl der Unterschriften für Initiativen wird überprüft

Der Luzerner Regierungsrat muss die für ein Zustandekommen von Gemeindeinitiativen nötige Zahl von Unterschriften überprüfen. Der Kantonsrat hat eine Motion der SP, die eine einheitlichere Regelung für alle 80 Gemeinden forderte, in ein Postulat abgeschwächt.

Nicht in allen Luzerner Gemeinden ist es gleich leicht, die nötige Unterschriftenzahl zu sammeln. Foto: Keystone
 

Anja Meier (SP, Willisau) wollte, dass künftig in den Gemeinden eine Initiative zustande kommt, wenn sie von maximal fünf Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet ist. Heute schwankt die Hürde zwischen 1,5 Prozent in der Stadt Luzern und 16,7 Prozent in Roggliswil.

Es sollten aber die Einwohnerinnen und Einwohner aller Gemeinden die gleichen politische Rechte haben, erklärte Meier. Einheitlichere und niederschwelligere Hürden könnten die Demokratie beleben.

Die kantonale Vorschrift sieht heute vor, dass eine Gemeindeinitiative dann zustande kommt, wenn sie von zehn Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet ist. Das Minimum muss dabei mindestens zehn Unterschriften betragen, das Maximum liegt bei 500. Die Gemeinden sind aber frei, eine andere Regelung zu treffen.

Der Regierungsrat anerkannte zwar das Anliegen der Motion, hielt deren Vorschlag aber für zu starr. Die Hürde für eine Gemeindeinitiative sollte nicht unnötig hoch sein, erklärte Justizdirektorin Ylfete Fanaj (SP). Die Gemeindeautonomie dürfe aber auch nicht eingeschränkt werden. Auch sei eine Festlegung allein über eine Prozentzahl nicht sinnvoll.

Eine Überprüfung der heutigen Regelung hielt der Regierungsrat aber für nötig, weil verschiedene Gemeinden die Gemeindeversammlungen abgeschafft haben. Die direktdemokratische Mitwirkung sei damit eingeschränkt worden.

Die SP hielt, mit Unterstützung der Grünen, an der Motion fest. Der Rat wandelte aber auf Antrag der Regierung die verpflichtende Forderung mit 85 zu 29 Stimmen in ein Postulat um und überwies dann den Prüfautrag mit 84 zu 30 Stimmen. (sda)

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