Regierungsrat will ein partielles Bettelverbot für den Kanton

Die Luzerner Regierung hat die Unterlagen zu einem partiellen Bettelverbot in die Vernehmlassung geschickt. Dieses verbietet das Betteln im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ruhe gestört wird.

Das heute faktisch bestehende Bettelverbot im Kanton Luzern sei nicht mehr zulässig, wie es in einer Mitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons vom Mittwoch heisst. Dies aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von 2021.

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