«Von der Revision profitieren alle Gemeinden»

Die Steuererträge der Firmen im Kanton Luzern steigen kräftig. Weil aber die Differenzen zwischen den Gemeinden zunehmend grösser werden, will die Regierung den Finanzausgleich anpassen. Wie? Das kommunizierte sie an einer Medienkonferenz am Donnerstag.

Die Stadt Luzern verzeichnet steigende Steuererträge von juristischen Personen. Foto: Keystone
Stephan Weber

Im Kanton Luzern haben nicht alle Gemeinden die gleichen Voraussetzungen. Die Finanzkraft der finanzstärksten Kommune ist mehr als acht Mal höher als jene der finanzschwächsten. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, gibt es den Finanzausgleich. 184 Millionen Franken werden im kommenden Jahr so an finanzarme Gemeinden ausgeschüttet. Damit sollen finanziell schwächere Gemeinden so unterstützt werden, dass sie ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ähnliche Leistungen zu vertretbaren Steuern anbieten können. Die Steuerlasten zwischen den einzelnen Gemeinden sollen sich also nicht zu stark unterscheiden.

Bis dato habe dieser Finanzausgleich gut funktioniert, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung. Aber: Weil die Steuererlöse reicher Gebergemeinden künftig stark wachsen, vergrössern sich die Differenzen bei den Erträgen zwischen den Kommunen. Vorab die Stadt Luzern und Kriens profitieren aktuell von stark steigenden Steuererträgen. «Es braucht Anpassungen beim Finanzausgleich, damit die Gemeindefinanzen in Balance bleiben», sagte Finanzdirektor Reto Wyss an der Medienkonferenz. «Das ist für die Solidarität im Kanton ganz entscheidend.»

«Solidarität sicherstellen»

Die gestern Donnerstag präsentierte Teilrevision wurde vom Regierungsrat und dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) gemeinsam erarbeitet. Vor allem drei Hauptprobleme haben die Verantwortlichen mit dem heutigen System ausgemacht. Erstens: Beim Ressourcenausgleich (siehe Kasten) kommt es ohne Änderungen zu einer stark ansteigenden Umverteilung. Der Kanton und reiche Gemeinden müssten massiv mehr Beiträge leisten. Zweitens: Die heutige Regelung führt beim Lastenausgleich dazu, dass teilweise höhere Entschädigungen an Gemeinden ausgerichtet werden, als bei ihnen überdurchschnittliche Lasten anfallen. Und drittens: Gemeinden mit Zentrumslasten, etwa Willisau oder Sursee, werden beim Ressourcenausgleich als Kompensation für einen tiefen Infrastrukturausgleich entlastet. Dieses Gefüge, so die Regierung, würde in den nächsten Jahren «aus dem Gleichgewicht fallen». «Mit der Revision können wir die kurzfristig bedrohte Solidarität unter den Gemeinden sicherstellen», sagte Regierungsrat Wyss.

Nicht unbegrenzt wachsen

Mit verschiedenen Massnahmen will die Regierung den Finanzausgleich stabilisieren, der in den Jahren 2015 bis 2024 mit insgesamt 1,6 Milliarden Franken gespiesen wurde. So soll der Ressourcenausgleich im Vergleich zum Vorjahr um maximal zehn Prozent wachsen dürfen. Des Weiteren soll die Verknüpfung zwischen dem Lastenausgleich und dem Ressourcenausgleich aufgehoben werden. Damit soll vermieden werden, dass die Aufwendungen im Lastenausgleich erheblich steigen. Und zu guter Letzt soll der Infrastruktur­ausgleich um 6 Millionen Franken erhöht werden.

Was passiert in der WB-Region?

Laut der Regierung sollen durch die Revision 51 der 52 Empfängergemeinden inskünftig mehr Geld erhalten. Einzige Ausnahme ist Kriens. Diese Kommune wird von einer Empfänger- zu einer Gebergemeinde. Ein Blick in die WB-Region: 21 Gemeinden gehören zu den Empfängern von Finanzausgleichsgeldern. Mit Mehreinnahmen in der Höhe von über 0,2-Steuereinheiten dürfen gemäss Prognose Grossdietwil, Wauwil, Schötz, Buttisholz, Pfaffnau, Luthern und Hergiswil rechnen. Zwei Gemeinden aus dem «Böttu»-Gebiet sind Gebergemeinden: Egolzwil und Altishofen. Beide müssten mit der Revision weniger Gelder abliefern. «Alle Gemeinden profitieren von der Revision», sagte Reto Wyss. Selbst Luzern und Kriens, welche die Mehrbelastung mit zusätzlichen Steuer­erträgen kompensieren könnten.

Markus Kronenberg, Leiter Bereich Finanzen beim VLG, sagte, die Revision sei gemeinsam zwischen Kanton und VLG erarbeitet worden. «Es war ein Austausch auf Augenhöhe.» Man sei jedoch nicht in allen Punkten gleicher Meinung gewesen. So habe die Stadt Luzern etwa deutlich mehr Infrastrukturlastengelder gefordert als die vorgesehenen 6 Millionen Franken. Und: Die Gemeinden hätten ausserdem eine Gesamtbilanz gefordert, welche die Auswirkungen der geplanten Steuergesetzrevision, der Teil Revision des Finanzausgleichs und der aktuellen Budgets beinhaltet, so Kronenberg. «Die Gemeinden fühlen sich teilweise etwas überfordert mit all den laufenden Reformen.»

Vor der nächsten Revision

Was sind die nächsten Schritte? Die Vernehmlassung zur Botschaft dauert bis 21. März 2024. Anschliessend wird das Finanzdepartement eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes erarbeiten. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Herbst/Winter 2024 das Geschäft beraten. Das Stimmvolk dürfte im zweiten Quartal 2025 über das Vorhaben befinden. Wie es der Name schon sagt: Die vorliegende Revision ist eine Teilrevision. Sie soll laut Reto Wyss Zeit schaffen für die Totalrevision, die im Jahr 2030 geplant ist.

Verschiedene Gefässe für verschiedene Ziele

Der Finanzausgleich im Kanton Luzern orientiert sich am Modell des Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Der finanzielle Ausgleich erfolgt zum grössten Teil über zwei Instrumente: den Ressourcenausgleich und den Lastenausgleich. Mit welchen Töpfen werden die Erträge der Gemeinden ausgeglichen? Der Ressourcenausgleich sorgt dafür, dass Gemeinden mit beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit mehr Geld in der Kasse haben. Gespiesen wird dieser Topf durch den Kanton und den reichen Gemeinden.

Mit dem Lastenausgleich erhalten die Kommunen Geld für Aufwendungen, die sie kaum selber beeinflussen können. Sei es wegen ihrer topografischen Lage oder ihrer Bevölkerungsstruktur. Er bemisst sich etwa anhand der Fläche der «landwirtschaftlichen Erschwerniszonen und der Länge bestimmter Klassen der Gemeinde- und Güterstrassen». Viele solcher Flächen finden sich im Südwesten des Kantons – im Entlebuch oder Hinterland. Der Lastenausgleich wird – im Unterschied zum Ressourcenausgleich  – vom Kanton alleine finanziert.

Der Soziallastenausgleich basiert aus der Anzahl Hochbetagten und dem Anteil der Wohnbevölkerung, die durch Sozialhilfe unterstützt wird.

Der Bildungslastenausgleich wird anhand des Anteils der schulpflichtigen Lernenden an der Gesamtbevölkerung bemessen.

Der Infrastrukturausgleich wird festgelegt auf Basis der Arbeitsplatzdichte und dem Anteil Wohngebäude mit mehr als drei Geschossen. swe
 

Quelle: www.lu.ch.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.