Kantonsratskommission will Grund- und Notfallversorgung sichern

Die Grund- und Notfallversorgung soll an allen drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals (Luks) gesichert werden. Die Gesundheitskommission des Kantonsrats hat deswegen eine entsprechende Änderung des Spitalgesetzes erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt.

Das bestehende Spital in Wolhusen. (Archivaufnahme)
KEYSTONE/URS FLUEELER
 

Anlass dafür waren die Diskussionen um das künftige Angebot in Wolhusen, wie die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) des Kantonsparlaments am Montag mitteilte. Sie hofft, dass sie mit den neuen Bestimmungen im Gesetz das "Vertrauen der Bevölkerung in die Gesundheitsversorgung" wiederherstellen könne.

Die Kommission schlägt vor, dass im Spitalgesetz Kriterien zur Spitalversorgung aufgenommen werden. Dabei geht es darum, dass für die ganze Kantonsbevölkerung eine "qualitativ hochstehende medizinische Grundversorgung" sowie eine "Notfallversorgung" gewährleistet werde. Die Grund- und Notfallversorgung müssen "innert nützlicher Frist" für alle erreichbar sein.

Die Kommission will im Gesetz auch festschreiben, was unter einer Grund- und Notfallversorgung zu verstehe sei, nämlich Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivüberwachungspflege IMC und eine interdisziplinäre 24-Stunden-Notfallstation.

Diese Vorgaben gelten allgemein und nicht ausdrücklich für das Luks. Dies solle anderen Spitälern ermöglichen, sich intensiver an einer dezentralen Spitalversorgung im Kanton Luzern zu beteiligen, teilte die Gask mit. Die Ausgestaltung der Spitalliste bleibe so offen, zugleich erhalte das Luks Planungssicherheit.

Keine Vorgaben zu stationärem Angebot

Das Luks muss aber gemäss dem Vorschlag der Gask die Grund- und Notfallversorgung je an ihren drei Standorten, also in Luzern, Sursee und Wolhusen, führen. Was die Spitäler stationär oder ambulant anbieten, lässt die Kommission in ihrer Vorlage bewusst offen.

Mit den vorgeschlagenen Gesetzesartikeln werde für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons eine "gut erreichbare, medizinische Grund- und Notfallversorgung sichergestellt", erklärte die Kommission in ihrem Vernehmlassungsbericht. Ein Leistungsabbau werde so verhindert.

Handlungsspielraum gewährleistet

Regierungsrat und Kantonsspital hätten weiterhin "ausreichend Handlungsspielraum, um künftige Entwicklungen des Gesundheitssystems angemessen berücksichtigen zu können", hiess es. Die Gask schliesst zwar nicht aus, dass die geplanten Bestimmungen die Regelung des Leistungsangebots an den drei Spitalstandorten einschränken könne. Die sei aber in Kauf zu nehmen.

Anlass der Arbeiten der Gask sind fünf gleichlautende Einzelinitiativen der Grünen, der SP, der Mitte, der FDP und der SVP gewesen, welche der Kantonsrat im Januar unterstützt und zur weiteren Behandlung an die Gask überwiesen hatte. In Wolhusen wird ein neues Spital gebaut. Dabei gab es Befürchtungen, dass Spitalangebote gestrichen werden könnten. sda

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