Höhere Löhne in der Luzerner Verwaltung

Der Kanton Luzern soll in den oberen Lohnklassen als Arbeitgeber wieder konkurrenzfähig werden. Der Regierungsrat schlägt deswegen vor, die Kaderlöhne zu erhöhen. Auch der Minimallohn soll angehoben werden.

Das Luzerner Regierungsgebäude ist das Herzstück der Verwaltung. Foto: Keystone
 

Bei den Löhnen ausserhalb des Führungs- und Fachkaders sei der Kanton Luzern weitgehend konkurrenzfähig, erklärte der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Botschaft an den Kantonsrat. Die Kaderlöhnen seien aber im Vergleich mit den Deutschschweizer Kantonen unterdurchschnittlich.

Der Maximallohn liegt demnach mit 220'223 Franken rund 9 Prozent unter dem Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone. Mühe hat der Kanton nach Angaben des Regierungsrats aber in den höheren Lohnklassen auch, wenn er sich als Arbeitgeber gegenüber der Privatwirtschaft behaupten muss.

Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat deswegen eine Revision des Lohnsystems vor. Damit solle die Grundlage für marktgerechte und konkurrenzfähige Lohneinreihungen und Lohnentwicklungen geschaffen werden.

Weiterhin 18 Lohnklassen

Das Luzerner Lohnsystem hat 18 Lohnklassen. Diese werden beibehalten. Ab Lohnklasse 14 solle der finanzielle Spielraum vergrössert werden, schreibt der Regierungsrat. Die oberste Lohnklasse solle so um 7,1 Prozent auf einen Jahreslohn von 235'869 Franken angehoben werden.

Der tiefste Wert der Lohnklasse 1 soll um 10,2 Prozent auf 46'116 Franken steigen. Gleichzeitig soll der Minimallohn für in Klassen eingereihte Funktionen auf 50'400 Franken festgelegt werden. Dies entspricht 12 Monatslöhnen (inklusive Anteil 13. Monatslohn) zu 4200 Franken. Der Kanton hat nach eigenen Angaben bereits jetzt keine Löhne unter 4000 Franken ausbezahlt.

Keine unmittelbaren Auswirkungen

Die Revision des Lohnsystems hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Löhne der Kantonsangestellten. Sie schaffe aber einen grösseren Handlungsspielraum bei der Lohneinreihung und -entwicklung, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft.

Die Erhöhung des Maximalwertes der Lohnklasse 18 führt automatisch zu höheren Löhnen des Staatsschreibers und der Mitglieder des Kantonsgerichts. Deren Besoldung entspricht einem Prozentsatz des Maximums der Lohnklasse 18. Dieser Automatismus soll durch eine Anpassung der Besoldungs- und Spesenregelungen beschränkt werden.

Die Löhne des Lehrpersonals sind von der Revision nicht betroffen. Der Regierungsrat plant, das revidierte Lohnsystem für die Verwaltungsangestellten per 1. März 2024 in Kraft zu setzen. (sda)

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