Kanton Luzern bei Lohnunterschieden im Toleranzbereich

Der Kanton Luzern hat die Löhne seiner rund 6000 Mitarbeitenden auf die Gleichstellung von Mann und Frau hin überprüfen lassen. Bei der Verwaltung und den Lehrpersonen gibt es demnach keine systematische Benachteiligung, Massnahmen seien daher nicht nötig.

Eine externe Firma habe die Analyse mit dem Standardinstrument des Bundes vorgenommen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Seit 2020 ist das neue Gleichstellungsgesetz in Kraft, das Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden fordert.

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