Gericht rügt Entlassung von Luzerner Asylzentren-Leiter

Der Kanton Luzern hat den ehemaligen Abteilungsleiter der Asylzentren im Jahr 2018 zu Unrecht entlassen. Zu diesem Urteil kommt das Kantonsgericht, das eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des 45-Jährigen gutgeheissen hat.

 

Der Mann hatte seine Position bei der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (Daf) des Kantons Luzern im Juli 2017 angetreten.

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