172 Mio. Franken für Prämienverbilligung

Im Kanton Luzern stehen 2016 insgesamt 172 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung zu Verfügung. Dies ist rund eine Million Franken mehr als im Vorjahr.

 

Foto WB-Archiv
Stefan Calivers

Die Richtprämien wurden um 36 Franken erhöht. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung liegt die Einkommensgrenze weiterhin bei 75'000 Franken. Somit haben im Jahr 2016 gleich viele Haushalte Anspruch auf Prämienverbilligung wie 2015. Insgesamt sind an die 30 Prozent der Bevölkerung berechtigt, Prämienverbilligung zu beziehen.

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