Volkschulbildungsgesetz wird revidiert

Der Luzerner Regierungsrat nimmt bei der Betreuung von Kindern mit Schulproblemen die Gemeinden in die Pflicht. Er will, dass die frühe Sprachförderung und die Schulsozialarbeit flächendeckend angeboten werden.

Foto WB-Archiv
Stefan Calivers

Der Regierungsrat hat am Freitag eine Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes vorgestellt. Es handle sich nicht um eine Schulreform, teilte die Bildungsdirektion mit. Vielmehr würden Aufträge des Kantonsrats umgesetzt, oder es werde die heutige Praxis gesetzlich verankert.

So wird das Mindestalter für den Eintritt in den Kindergarten um drei Monate auf fünf Jahre angehoben. Damit kann verhindert werden, dass Schulabgänger bei Beginn einer Lehre jünger als 15 Jahre alt sind und nur mit einer Ausnahmebewilligung beschäftigt werden können.

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