Gutachter widerspricht dem Regierungsrat

Im Kanton Luzern wollen die Initianten der Fremdsprachen-Initiative eine drohende Ungültigerklärung abwenden. Sie haben ein Gutachten vorgelegt, das dem Regierungsrat widerspricht und dem Volksbegehren Gültigkeit attestiert.

Foto WB-Archiv
Stefan Calivers

"Auf der Primarstufe wird eine Fremdsprache unterrichtet", lautet die Forderung in der als allgemeinen Anregung formulierten Volksinitiative. Nach Ansicht des Regierungsrates sollen die Stimmberechtigten nicht darüber abstimmen können, ob die Primarschüler weiterhin zwei Fremdsprachen lernen sollen oder nicht.

Das Volksbegehren verstosse gegen übergeordnetes Recht und das Gebot der Einheit der Materie, erklärte der Regierungsrat vor einem Monat. Die Initiative widerspreche der Schulharmonisierung. Zudem schaffe sie für den Stimmbürger ein Dilemma, weil er nicht wisse, ob die eine Fremdsprache Englisch oder Französisch sein solle.

Das Initiativekomitee konterte am Dienstag mit einem Gegengutachten des Zürcher Staatsrechtler Andreas Glauser. Dieser sieht keinen Grund, weshalb das Volksbegehren ungültig sein solle.

Zweifelhaft sei einzig, ob die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstosse, schreibt Glauser in dem Gutachten, räumt den Zweifel dann aber umgehend aus. Weil Luzern dem Konkordat HarmoS nicht beigetreten sei, sei es ihm nicht verboten, auf der Primarschule nur eine Fremdsprache zu unterrichten. Die Kantone seien durch übergeordnetes Recht einzig dazu verpflichtet, bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit Kenntnisse in einer zweiten Landessprache zu vermitteln.

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