Massen-DNS-Test nach Vergewaltigung

Drei Monate nach der Vergewaltigung einer Velofahrerin in Emmen lässt die Staatsanwaltschaft ein Massenscreening durchführen. 372 Personen werden zu einem DNS-Test und zu einer Alibi-Abklärung aufgeboten.

 

Foto Georg Meister, pixelio.de
Stefan Calivers

Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern am Freitag mitteilte, hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Massen-DNS-Test gutgeheissen und angeordnet. Aufgeboten werden Personen, die einen Tatortbezug und Ähnlichkeiten zum Täter-Signalement haben. Beim Opfer hatte die DNS des mutmasslichen Täters sichergestellt werden können.

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