Gemeinderat in die Schranken gewiesen

Der Gemeinderat entzog seinem für Finanzen und Liegenschaften zuständigen Behördenmitglied Wolfgang Kunzelmann zu unrecht sämtliche Dossiers. Dies entschied das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern. 

Stefan Bossart

Rund viereinhalb Monate lang konnte Wolfgang Kunzelmann (SVP) zwar an den Ratssitzungen teilnehmen. Doch aufgrund des Dossierentzugs war er von sämtlichen operativen Aufgaben entbunden. Dies ist nun vorbei. «Der Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements erfüllt mich mit Freude und tiefer Genugtuung», sagt Wolfgang Kunzelmann und fügt an: «Das Urteil hat der gemeinderätlichen Willkür und Machtdemonstration mit aller Deutlichkeit Einhalt geboten.» Gleichzeitig hält er fest: «Nach den deutlichen Worten des Justiz- und Sicherheitsdepartements hoffe ich, dass mit gutem Willen aller und mit vereinten Kräften zum Wohle der Gemeinde in die Zukunft geschritten wird.» Den einzigen Wermutstropfen für ihn als Finanzvorsteher: Die Gemeinde habe neben massiven, internen Verwaltungsaufwand drei Viertel der Verfahrens- sowie die Kosten seines Anwalts zu tragen. Laut Urteil sind dies insgesamt rund 4500 Franken. 

Gemeindeversammlung
brachte das Fass zum Überlaufen

Ein Blick zurück: Nach einer Klausursitzung vom 19. Juni wurde der ferienhalber abwesende Gemeinderat Wolfgang Kunzelmann von seinen Ratskollegen vor Tatsachen gestellt: René Wiederkehr (FDP), Ivan Zanin (parteilos), Michaela Tschuor (CVP) und Markus Dietrich (FDP) entzogen ihm sämtliche Dossiers im Bereich Finanzen und Liegenschaften. Ihr Vorwurf: Kunzelmann habe das Amtsgeheimnis  sowie das Kollegialitätsprinzip mehrfach verletzt. Zudem bestünden Ungereimtheiten in Dossiers und er verweigere sich seinem Amt. Für seine Ratskollegen das Fass zum Überlaufen brachte die Gemeindeversammlung vom 6. Juni. Damals ergriff die Partnerin des Finanzvorstehers das Wort und liess ihrem Unmut über die Gemeindebehörden und die Verwaltung freien Lauf. «Sie bediente sich dabei behördeninterner und schützenswerter Informationen und setzte diese in einen falschen Zusammenhang», schrieb der Gemeinderat damals in seiner Medienmitteilung. Diese kam aufgrund des ins Feld geführten «stark erschütterten Vertrauensverhältnisses» einer Aufforderung an Kunzelmann gleich, von seinem Amt zurückzutreten. 

Grobe
Verfahrensfehler

«Ich wurde mit schweren und jeglicher Grundlagen entbehrenden Vorwürfen öffentlich diskreditiert», sagt Wolfgang Kunzelmann. Er reichte bei der Staatsanwaltschaft Sursee gegen jedes Mitglied des Gemeinderates und gegen die Gemeindeschreiberin Anzeige ein wegen Amtsmisssbrauch, Ehrverletzung, Urkundenfälschung im Amt und Amtsgeheimnisverletzung. Diese Strafverfahren sind hängig. Am 29. Oktober hingegen eingetroffen ist die Antwort auf die von Kunzelmann beim Regierungsrat eingereichte Verwaltungsbeschwerde. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement kommt zum Schluss: Der Gemeinderat hat bei seinem Entscheid schwerwiegende Verfahrensfehler gemacht. Einerseits sei Kunzelmann das rechtliche Gehör nicht gewährt worden. «Bereits aufgrund der Schwere der strafrechtlich nicht geprüften Vorwürfe wäre einer vorgängigen Anhörung nichts im Wege gestanden», schreibt das Justiz- und Sicherheitsdepartement. Die vom Gemeinderat ausgesprochene superprovisorische Verfügung sei nicht rechtens, da keine Gefahr in Verzug bestanden habe. Zudem hält das Justiz- und Sicherheitsdepartement in seinem Urteil fest: «Laut kantonalem Recht ist die vorläufige oder endgültige Amtsenthebung einer von Stimmberechtigen gewählten Person alleine dem Regierungsrat vorbehalten. Auch das Organisationsrecht der Gemeinde enthält keine genügende Grundlage für den umfassenden Entzug der Ressortverantwortung.» 

Gemeinderat
will nach vorne Blicken

Die Reaktion des Gemeinderates auf den Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements  ist sec, beinhaltet keine Entschuldigung an die Adresse von Wolfgang Kunzelmann. «Wir nehmen den Entscheid des Regierungsrats zur Kenntnis», schreibt der Gemeinderat in seiner am Mittwoch versandten Medienmitteilung und macht klar, dass er das Urteil nicht weiterziehen wird. Wolfgang Kunzelmann erhalte seine Dossiers zurück und bekomme Lohnausstände nachbezahlt - seit dem Entzug der Dossiers am 19. Juni wurde er noch für sieben statt 25 Prozent entschädigt.  «Wir haben einen Verfahrensfehler begangen, in dem wir glaubten, uns auf die Organisationsverordnung stützen zu können. Dies ärgert uns zutiefst», sagt der Wikoner Gemeindepräsident René Wiederkehr auf Nachfrage des "Willisauer Bote". Jetzt gehe es aber darum, die Gemeinde Wikon positiv in die Zukunft zu führen. Er hoffe, dass der Rat dabei auf einen konstruktiv mitarbeitenden Wolfgang Kunzelmann zählen könne. "Seine bei der Staatsanwaltschaft Sursee eingereichte und noch hängige Anzeige gegen uns und die Gemeindeschreiberin wird die Zusammenarbeit wohl nicht erleichtern", sagt Wiederkehr. 

Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen

Nebenbei hält der Rat zudem fest: Die von Gemeinderat Wolfgang Kunzelmann eingereichte Stimmrechtsbeschwerde gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Juni habe der Regierungsrat mit Entscheid vom 25. September abgewiesen. «Das Urteil hält fest, dass keine gravierenden Mängel bei der Protokollierung der Gemeindeversammlung erkennbar sind, welche die Aufhebung eines Beschlusses rechtfertigen würden.»

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