«Kein Biberfeind»: Landwirt fordert Freispruch

Ein Landwirt hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Willisau bestritten, Biberdämme beschädigt zu haben. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch, weil die Vorwürfe nicht bewiesen seien und sein Mandant kein Motiv habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 56-Jährigen Landwirt aus St. Urban per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 190 Franken und einer Busse von 1600 Franken verurteilt.

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