Pirmin Lang für 18 Monate gesperrt

Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic sperrt den ehemaligen Radprofi Pirmin Lang unter Anwendung der sogenannten Kronzeugenregelung für 18 Monate und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Der ehemalige Radprofi Pirmin Lang wird von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic für 18 Monate gesperrt. Foto Archiv/Elisa Haumesser
Patrik Birrer

Im Februar 2020 hatte der ehemalige Schweizer Radprofi Pirmin Lang ein öffentliches Dopinggeständnis abgelegt, worauf die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau ein strafrechtliches Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz (SpoFöG) aufnahm. Nach den strafrechtlichen Untersuchungen beantragte Antidoping Schweiz die Eröffnung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens bei der Disziplinkammer (DK) nach den Bestimmungen des Doping-Statuts von Swiss Olympic.
 
Wie Swiss Olympic in einer Mitteilung schreibt, hat der gebürtige Pfaffnauer Pirmin Lang im Rahmen der extensiven Untersuchungen ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er habe gegenüber Antidoping Schweiz die Beschaffung, Anwendung und den Besitz verbotener Substanzen, die Anwendung von Eigenblutdoping in mehreren Fällen sowie die versuchte Vermittlung von Lieferanten für Dopingmittel bestätigt.
 
Wie es weiter heisst, wurde die Sperre von der DK aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses und der Kooperation Langs reduziert, so dass der ehemalige Athlet für 18 statt für 48 Monate gesperrt wurde. Die Sperre gilt seit dem 19. Februar 2020, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte die Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Antidoping Schweiz im Gesamtbetrag von 2500 Franken übernehmen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
 
Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass eine Reduktion oder Aussetzung der Dopingsperre aufgrund der «Kronzeugenregelung» möglich ist, wenn mittels Informationen einer Anti-Doping-Organisation oder einer Strafverfolgungsbehörde wesentliche Unterstützung geleistet wird. pd/WB

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