Kantonsgericht lässt Bau von Flüchtlingsdorf in Meggen zu

Die Gemeinde Meggen kann mit dem Bau ihrer temporären Flüchtlingsunterkunft fortfahren. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Bau abgewiesen, wie die Gemeinde am Donnerstag mitteilte.

Die Containersiedlung für Flüchtlinge in Meggen kann nach einem Gerichtsurteil fertiggestellt werden. (Symbolbild)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX
 

Meggen musste Ende Oktober die Bauarbeiten für die Containersiedlung am Standort Gottlieben einstellen, nachdem das Kantonsgericht einen Entscheid des Gemeinderats umgestossen hatte. Dieser hatte die Baubewilligung erteilt, Beschwerden abgewiesen und allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Das Gericht erachtete es damals hingegen als vertretbar, mit dem Bau bis zur Erledigung des Gerichtsverfahrens zuzuwarten und erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung, also ein Zuwarten bis zu einem Entscheid.

Nun hat das Kantonsgericht die Beschwerde gegen das Bauprojekt abgewiesen. Die angefochtenen Entscheide des Gemeinderates Meggen und der kantonalen Dienststelle Rawi seien somit rechtens, heisst es in der Mitteilung.

Die Fertigstellung der Wohncontainersiedlung könne erfolgen. Die Gemeinde Meggen werde die Wiederaufnahme der Bauarbeiten für Januar 2023 planen. Der Bezug der Wohncontainersiedlung für 100 Personen ist per Anfang März 2023 vorgesehen.  sda

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