Gutscheine und Anerkennungszulagen

Nun liegt der Gegenvorschlag der Regierung zur Pflegeinitiative vor, welche die damalige CVP im März 2019 einreichte. Statt einem Steuerabzug von 5000 Franken schlägt sie Gutscheine und Zulagen im Wert von total 2000 Franken für die Betreuung von Angehörigen vor.

Wer freiwillig und unentgeltlich Angehörige betreut, soll im Kanton Luzern dafür finanziell entschädigt werden. Foto: Keystone
Stephan Weber

Wer freiwillig und unentgeltlich Angehörige und Bekannte pflegt, soll dafür 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Das war das Ziel der «Privatpflege- und Betreuungsinitiative», welche die damalige CVP im März 2019 einreichte. Seither ist einiges geschehen. Nicht so, wie es die Mitte-Partei gerne gehabt hätte. Denn: Der Regierungsrat und auch die kantonsrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) lehnten das Volksbegehren ab. Die Initiative führe zu einer Ungleichbehandlung bei der Freiwilligenarbeit und verkompliziere das Steuersystem, wurde im Parlament argumentiert. «Gut gemeint, begrenzt gut gemacht», sagte etwa Heidi Scherrer (FDP, Meggen) in der Debatte. Der Kantonsrat beauftragte daraufhin dem Regierungsrat, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuschaffen. Dieser liegt nun – knapp dreieinhalb Jahre nach der Einreichung der Initiative  – vor.

«Besser als die Initiative»
Am Mittwochmorgen präsentierte Sozialdirektor Guido Graf zusammen mit Edith Lang, der Leiterin der Dienststelle Soziales und Gesellschaft, den Gegenentwurf. «Das Thema ist gesellschaftspolitisch enorm wichtig», sagte Graf. Angehörige, die freiwillig und unentgeltlich zu Hause eine Person betreuen, seien unverzichtbar in unserer Gesellschaft. «Pflegende und betreuende Angehörige leisten Beachtliches. Sie verdienen unsere materielle Wertschätzung». Die Regierung wolle diesem Umstand Rechnung tragen. «Und zwar mit einer Vorlage, welche die neuesten Erkenntnisse zur Situation von Betreuenden berücksichtigt und ihre Bedürfnisse umfassender aufgreift als die Initiative», so der Regierungspräsident. Der Gegenentwurf soll ausserhalb des Steuergesetzes realisiert werden. Die Initiative schaffe keine Steuergerechtigkeit, ja betreuende Personen mit geringem Einkommen könnten gar nicht profitieren, so der Pfaffnauer weiter. Für den Sozialdirektor ist darum klar: «Der Gegenvorschlag ist besser als die Initiative.»

Vom Steuersystem abgekoppelt
Zwei grosse Unterschiede gibt es zur Initiative: Statt einem Steuerabzug sollen Angehörige, die freiwillig, regelmässig und zu Hause eine Person betreuen, jährlich eine sogenannte Anerkennungszulage erhalten. Diese beträgt 800 Franken. Das ist jener Betrag, der in der Steuerrechnung als Mindestabzug auf Nebenerwerb aufgeführt werden kann – er muss also nicht versteuert werden. Die betreuten Personen können maximal zwei anspruchsberechtigte Personen angeben. Diese erhalten die Beiträge, je 400 Franken, sodann direkt ausbezahlt. Andererseits soll den betreuten Personen jährlich ein Gutschein von mindestens 1200 Franken ausgestellt werden. Dieser Gutschein soll etwa für Hilfe im Notfall, für Fahrdienste der betreuten Personen oder für Entlastungsaufenthalte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden können. Dieser Betrag entspreche den Kosten eines Aufenthaltes von einer Woche in einem Heim, so Graf.

Kosten werden aufgeteilt
Anspruch auf die Zulage und den Gutschein haben Personen, die im Kanton Luzern wohnen und eine Hilflosenentschädigung beziehen. Die Regierung schätzt, dass rund 3000 Personen die Ansprüche dafür erfüllen. Geschätzte Kosten: Rund fünf Millionen Franken. Dieser Betrag soll hälftig vom Kanton und den Gemeinden getragen werden. Bei der Initiative ging man von Steuerausfällen in der Höhe von rund zehn Millionen Franken aus.

Zum weiteren Fahrplan des Gegenvorschlages: Der Kantonsrat soll in der November und Dezembersessionen über den Gegenvorschlag debattieren. Eine allfällige Abstimmung ist für den Herbst des nächsten Jahres vorgesehen.

Zieht die Mitte die Initiative zurück?
Erste Reaktionen von politischer Seite liessen nicht lange auf sich warten. Die Mitte schreibt in einer Mitteilung, der Gegenentwurf nehme die wesentlichen Elemente ihrer Initiative auf. Ob sie ihre mit damals fast 5200 Unterschriften eingereichte Initiative nun zurückzieht, lässt sie offen. Zuerst wolle sie die Vorlage «vertieft prüfen». Über das weitere Vorgehen äussere sie sich später, teilt sie mit. Auch von der SP kam noch am gleichen Morgen eine Reaktion. Sie begrüsse die Direktzahlungen, die vorgesehen seien, schreibt die Partei. Allerdings zeigt sich die SP nicht zufrieden mit der Höhe des Anerkennungsbeitrages. Die Sozialdemokraten verlangen eine Verdopplung der verfügbaren Mittel auf zehn Millionen Franken. Zudem seien noch Details zu den Bezugsberechtigten und den Anbietern von Entlastungsangeboten zu klären, schreibt die SP weiter.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.