64 Gemeinden sind bei Asylplatz-Suche in Verzug

16 der 80 Luzerner Gemeinden, die im Juni vom Kanton verpflichtet wurden, innert 10 Wochen Asylplätze bereit zu stellen, haben das geforderte Aufnahmesoll erfüllt. Die anderen 64 Gemeinden müssen nun Ersatzabgaben zahlen.

Die Höhe der Ersatzabgaben betrage für die ersten beiden Monate pro Tag und nicht aufgenommene Person 10 Franken, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Die Ersatzabgabe erhöht sich dann im Laufe der Zeit schrittweise auf bis zu 40 Franken.

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