Ab November gilt für Neumieten die Formularpflicht
Im Kanton Luzern müssen Vermieterinnen und Vermieter, die ab dem 1. November eine Wohnung neu vermieten, Auskunft über den bisherigen Zins geben und eine allfällige Zinserhöhung begründen. Der Regierungsrat hat die sogenannte Formularpflicht eingeführt.