Ab November gilt für Neumieten die Formularpflicht

Im Kanton Luzern müssen Vermieterinnen und Vermieter, die ab dem 1. November eine Wohnung neu vermieten, Auskunft über den bisherigen Zins geben und eine allfällige Zinserhöhung begründen. Der Regierungsrat hat die sogenannte Formularpflicht eingeführt.

Der durchschnittliche Leerwohnungsbestand im Kanton Luzern betrug per 1. Juni 2021 1,23 Prozent. Liegt der Wert unter 1,5 Prozent, muss der Regierungsrat die Formularpflicht erlassen.
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