Weko-Fragen wegen Steuersoftware

Die Wettbewerbskommission (Weko) klärt ab, ob der Kanton Luzern die neue Steuersoftware korrekt beschafft hat. Sie hat dem Kanton ein Auskunftsbegehren gestellt, wie sie am Montag einen Bericht von Medien der CH Media bestätigte.

 

Foto Keystone
Stefan Calivers

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission kläre ab, ob allenfalls Verstösse gegen das Binnenmarktgesetz vorliegen würden oder nicht, teilte Frank Stüssi, stellvertretender Direktor der Weko, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Entsprechend habe der Kanton ein Schreiben mit Fragen erhalten.

Das Luzerner Finanzdepartement hatte die Erneuerung der Steuersoftware nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im freihändigen Verfahren an den bisherigen Lieferanten vergeben. Der Regierungsrat begründete dies gegenüber dem Kantonsrat damit, dass der Preis unter 350'000 Franken gelegen habe und dass bei der Erneuerung der Kern der Software unverändert geblieben sei.

Eine direkte Sanktion durch die Weko hat der Kanton Luzern nicht zu befürchten. Sie sei gegenüber den kantonalen und kommunalen Behörden nicht weisungsbefugt, teilte Stüssi mit. Sie könne Empfehlungen aussprechen oder auch Beschwerde erheben mit dem Begehren auf gerichtliche Feststellung, dass ein binnenmarktrechtswidriger Entscheid vorliege.

Bei der Bevölkerung sorgte Anfang 2021 weniger die Beschaffung der neuen Software als deren Handhabung für Diskussionen. Weil ausserordentlich viele Personen mit der Handhabung nicht zurecht kamen, musste der Kanton die Kapazitäten des Helpdesks deutlich ausbauen. Zudem kam es zu vielen Fehlermeldungen. sda

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