Kantonsgericht stützt Ausweisung gegen Eichwäldli-Bewohner

Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Berufung gegen die Ausweisung der Bewohner der städtischen Liegenschaft Eichwäldli abgewiesen. Sie müssen das Gebäude innert zehn Tagen verlassen, können das Urteil allerdings noch beim Bundesgericht anfechten.

Die Bewohner der Liegenschaft Eichwäldli bei der Luzerner Allmend verlieren auch vor Kantonsgericht. Foto Keystone
Stephan Weber

Das Kantonsgericht stützt den Entscheid der Vorinstanz, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Bezirksgericht hatte bereits am 12. Mai auf Antrag der Stadt Luzern die Ausweisung der Bewohner gutgeheissen, dagegen hatten diese Berufung eingelegt.

Auch das Kantonsgericht geht davon aus, dass die sogenannte "Familie Eichwäldli" mit der Stadt als Eigentümerin einen Gebrauchsleihvertrag eingegangen war, der am 30. September 2020 endete. Die Stadt Luzern als Grundeigentümerin habe eine grosszügige Auszugsfrist gewährt, die ungenutzt blieb. Sie habe daher einen Rückgabeanspruch.

Die Bewohner müssen die Immobilie räumen und verlassen. Die Räumungsfrist beträgt zehn Tage und läuft ab Zustellung des Berufungsurteils. Der Entscheid des Kantonsgerichts kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Strafanzeige hängig
Die Bewohnerinnen und Bewohner des baufälligen Gebäudes wohnen seit 2018 in der 1935 erbauten Soldatenstube am Murmattweg. In der Sache kam es zu mehreren Verfahren. Die Bewohner waren an die Schlichtungsstelle für Miete und Pacht gelangt, um eine Ausweisung zu verhindern. Diese erklärte sich aber für nicht zuständig, weil kein Mietvertrag vorlag. Das Kantonsgericht stützte diesen Entscheid, der rechtskräftig ist.

Die Stadt reichte zudem Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Die Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch ein. Anfang Mai nahm sie im Zuge einer Hausdurchsuchung zehn Personen vor Ort fest und befragte diese. (sda)

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