CKW kann Rückstellungen von 40 Millionen Franken auflösen

Die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) kann Rückstellungen auflösen. Die Regulierungsbehörde hat für drei Jahre aus der Vergangenheit festgelegt, welche Kosten angerechnet werden dürfen.

 

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) habe mittels Verfügung die von der CKW anrechenbaren Energiekosten in der Grundversorgung für die Geschäftsjahre 2009/10 bis 2012/13 festgelegt, teilte die Axpo-Tochter am Dienstag mit.

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