Umweltverbände klagen Luzerner Umweltdepartement ein

Umweltverbände werfen dem Kanton Luzern vor, dass er nicht genug unternehme, um den Ammoniak- und Phosphorausstoss der Landwirtschaft zu verringern. Sie haben deswegen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement eingereicht.

Regierungsrat Fabian Peter (FDP) wird von Umweltverbänden mit einer Beschwerde unter Druck gesetzt. Foto Keystone/sda
Stephan Weber

Der Kanton Luzern verletze mit seiner "Arbeitsverweigerung" die Umweltgesetzgebung, zerstöre Lebensräume und setze die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel, begründeten am Montag die Umweltorganisationen in einer Mitteilung ihre Beschwerde. Hinter dieser stehen der WWF, Pro Natura, Birdlife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz.

Der Kanton Luzern ist ein ausgesprochener Landwirtschafts- und Nutztierkanton. Sechs Prozent der Beschäftigten sind im Agrarsektor tätig, dies gegenüber drei Prozent im Schweizer Durchschnitt. 2019 wurden auf den Luzerner Bauernhöfen 147'315 Rinder und 426'595 Schweine gezählt. Damit lebten fast 10 Prozent aller Schweizer Rinder und über 31 Prozent aller Schweizer Schweine im Kanton Luzern.

Mehr als die Umwelt erträgt
Die Umweltverbände kritisieren, dass dieser Nutztierbestand grösser sei als der Boden und die Umwelt ertragen könnten. Er führe dazu, dass die Böden mit Phosphor überversorgt würden und dieser vom Regen in Gewässer gespült werde. Zudem gelange zu viel Ammoniak in die Luft und überdünge Wälder und Lebensräume.

Die Umweltorganisationen werfen dem von Regierungsrat Fabian Peter (FDP) geführten Departement vor, zu wenig gegen diese durch die Landwirtschaft verursachte Umweltverschmutzung zu tun. Von der Agrarlobby unter Druck gesetzt, wage es es nicht, griffige Massnahmen durchzusetzen.

Ziele angepasst
Luzern entschied 2007, bis 2030 die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft um 30 Prozent zu reduzieren. Bis 2014 wurde lediglich eine Reduktion von 4,5 Prozent erzielt. Im Juni 2020 wurde die Zielsetzung angepasst. Im Vergleich zu 2014 solle neu die Ammoniakemission bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden.

Das Ziel soll mit Hilfe eines Massnahmenpakets erreicht werden, zu dem das Abdecken von Güllelagern, Schleppschläuche beim Güllen und eine veränderte Fütterung von Schweinen gehören. Auch beim Phosphor sind Massnahmen geplant. So gilt ein Aufstockungsverbot.

Die neuen Ziele des Kantons seien zu wenig ambitioniert und reichten nicht aus, damit die Umwelt entlastet werde und die Vorschriften des Bundes eingehalten würden, begründeten die Umweltverbände ihre Aufsichtsbeschwerde. Das zuständige Departement müsse umgehend nachbessern. Es stünden die Gesundheit der Bevölkerung, die Umwelt und das Leben künftiger Generationen auf dem Spiel.

Eine Aufsichtsbeschwerde kann unter anderem eingereicht werden, wenn nach Ansicht der Beschwerdeführer eine Amtshandlung unberechtigt verweigert oder verzögert worden ist. Die Beschwerdeinstanz, in diesem Falle der Regierungsrat, muss die Beschwerde in einem raschen Verfahren durch Entscheid erledigen.

Sie kann dabei angefochtene Amtshandlungen ändern oder aufheben oder, bei groben Verschulden, auch eine Ordnungsbusse bis 2000 Franken aussprechen, wie es im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Luzern heisst.

Auch von anderer Seite weht dem Kanton in der Sache ein eisiger Wind entgegen: 145 Luzerner Bauern haben gegen die neue Phosphorverordnung beim Kantonsgericht eine Beschwerde eingereicht. Ihnen sind die neuen Bestimmungen zu streng. (sda)

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