Kein Anspruch auf Entschädigung bei Heimunterricht
Wer seine Kinder zu Hause privat unterrichtet, kann dafür kein öffentliches Geld in Anspruch nehmen. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde von Eltern abgewiesen, die für den Aufwand des "Homeschooling" entschädigt werden wollten.