Medikamententests an Patienten – keine Rechtsnormen verletzt

Zwischen 1950 und 1980 hat das Personal der psychiatrischen Klinik St. Urban Medikamente an Patienten getestet. Laut einem Bericht wurden die Betroffenen teilweise dazu überredet, auch kam es zu Zwang. Rechtsnormen seien dadurch aber keine verletzt worden.

Damals habe es weder ein Gesetz noch klinikinterne Richtlinien für die Handhabung von Arzneimittelversuchen gegeben, teilte die Luzerner Regierung am Donnerstag mit. Sie hatte nach Bekanntwerden der Tests eine Untersuchung der Vorkommnisse in Auftrag gegeben, deren Resultate nun vorliegen.

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