Hilfeschrei oder Mordversuch?

War es Zufall, dass ein Sozialhilfebezüger in Luzern mit einem mitgeführten Messer nicht auf die Sozialarbeiterin einstach? So sieht es die Anklage und verlangt eine Haftstrafe. Übertrieben, erwidert die Verteidigung. Es sei nichts passiert und bloss ein Hilferuf des Angeklagten gewesen. Ein Freispruch sei angezeigt.

Rechtlich interessant und nicht ganz einfach nannte der Gerichtspräsident den Fall, der am Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht verhandelt wurde.

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