Zweite Berufungsverhandlung im Fall Malters

Das Kantonsgericht Luzern wird eine zweite Berufungsverhandlung zum tödlich ausgegangenen Polizeieinsatz in Malters durchführen. Im Zentrum steht dabei die Urteilsfähigkeit der Frau, die sich vor der Polizei verschanzt und sich während deren Zugriff erschossen hat.

 

Foto zvg
Stefan Calivers

Am 9. März 2016 war die Luzerner Polizei wegen einer Hanfplantage in ein Gebäude in einem Weiler bei Malters eingedrungen. In dem Haus hielt sich die psychisch kranke Mutter des Hanfanbauers auf. Sie erschoss sich während des Polizeieinsatzes.

Der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und der damalige Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, mussten sich deswegen am 23. August 2018 in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht Luzern wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In erster Instanz waren sie freigesprochen worden.

Das Kantonsgericht gab wenige Tage nach dem Berufungsprozess bekannt, dass es noch keine Urteile fällen könne. Es liess darauf in einem Gutachten abklären, ob die Frau, die sich erschossen hat, urteilsfähig gewesen war. Dies konnte es nach eigenen Angaben aufgrund der bislang vorhandenen Akten nicht zuverlässig beurteilen.

 

Gutachten liegt vor

Inzwischen ist das Gutachten eingegangen. Es habe am 17. April 2019 beschlossen, eine zweite Berufungsverhandlung durchzuführen, teilte das Kantonsgericht am Mittwoch mit. Die Parteien würden anlässlich dieser Verhandlung Gelegenheit erhalten, zum Gerichtsgutachten Stellung zu nehmen. Wann die Verhandlung stattfinde, sei noch nicht entschieden.

Gegen den erstinstanzlichen Freispruch der beiden Polizeikader hatte der Sohn der Frau Berufung eingelegt. Der Hanfanbauer war während des Polizeieinsatzes in Untersuchungshaft gewesen. Er wirft der Polizei vor, unverhältnismässig gehandelt und damit den Suizid der Mutter provoziert zu haben.

Die Frage der Urteilsfähigkeit war bereits am Berufungsprozess ein wichtiges Thema gewesen. Wenn die Frau nicht urteilsfähig war, kann den beschuldigten Polizeikadern fahrlässige Tötung vorgeworfen werden. Die erste Instanz war bei ihrem Freispruch zum Schluss gekommen, dass diese Urteilsunfähigkeit nicht bewiesen sei, sondern nur vermutet werden könne.  sda

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.