«Pro Spital Wolhusen» will die Notbremse ziehen

Die stationäre Grundversorgung der Spitäler Wolhusen und Sursee soll im Gesetz verankert werden. Das Komitee «Pro Spital Wolhusen» unterstützt die entsprechende Motion von Kantonsrat Bernhard Steiner (SVP, Entlebuch) vollumfänglich. Es erachtet diesen Schritt als «Notbremsung auf einem politischen Entscheidungsweg, der falsch läuft».

In Wolhusen wird nicht nur ein neues Spitalgebäude gebaut, sondern auch das Leistungsangebot soll neu festgelegt werden. (Archivaufnahme)
KEYSTONE/URS FLUEELER
 

Steiner verlangt, dass für die beiden Spitalstandorte Sursee und Wolhusen das Leistungsangebot Medizin, ­Chirurgie, Geburtshilfe und Gynäkologie, Anästhesie, Intensivmedizin und ein interdisziplinärer Notfall mit 24-Stunden-Bereitschaft im Gesetz verankert wird. Für den Regierungsrat ist dies nicht sinnvoll. Er zieht es vor, das Angebot der Spitäler im Rahmen einer regelmässigen Versorgungsplanung «den jeweiligen Bedürfnissen und Gegebenheiten» anzupassen. (Siehe WB vom 3. Mai 2022.)

Aktueller Bericht zur Gesundheitsversorgung fehlt

Die Motion von Bernhard Steiner betreffe lediglich die stationäre Grundversorgung, schriebt das Komitee «Pro Spital Wolhusen» in seiner Medienmitteilung. Mit welchen Spezialisierungen das Angebot ergänzt wird, soll auch künftig nicht gesetzlich geregelt werden. Daher könne auch künftig kurzfristig auf die Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen reagiert werden.

Das Komitee stellt sich auf den Standpunkt, dass der Bericht über die Gesundheitsversorgung aus dem Jahr 2015 nach wie vor gültig sei. Er verlangt im Wesentlichen die Fortführung des jetzigen Leistungsangebotes. «Die Tatsache, dass trotz rasantem Wandel in der Medizin kein neuer Bericht fristgerecht vorliegt, darf nicht der Grund sein, jetzt nur die Skizze eines Zielbildes zu präsentieren», kritisiert das Komitee das Vorgehen der Regierung. Die längst fällige Überarbeitung des Berichts zur Gesundheitsversorgung müsse zügiger als angekündigt vorangetrieben werden. Es dürfe nicht sein, so das Komitee, dass ein von der Regierung entworfenes Zielbild dem Kantonsrat diktiere, «welche Art der stationären Grundversorgung er beim Spitalrat zu bestellen hat».

Dass das Minimalangebot der stationären Grundversorgung im Spitalgesetz festgeschrieben wird, sei in mehreren Kantonen üblich, schreibt das Komitee. Der Kantonsrat müsse im aktuellen Hin und Her mit diesem Instrument seine Verantwortung aktiv übernehmen, fordert «Pro Spital Wolhusen». Wenn sich etwas ändert, könne auf Basis eines breit diskutierten Planungsberichtes zur Gesundheitsversorgung das Gesetz wieder angepasst werden. Das Komitee versteht die Motion Steiner «als Notbremsung auf einem politischen Entscheidungsweg, der falsch läuft». Deshalb unterstützt es die volle Überweisung. So entstehe Sicherheit und verlorenes Vertrauen könne hoffentlich zurückgewonnen werden. Angebot verbindlich festlegen

Der Fortschritt für die Angebote der stationären Grundversorgung ist und bleibe überschaubar. Komitee-Präsidentin Christine Bouvard (Schüpfheim) dazu: «Die Leistungen können trotz raschem Wandel in der Medizin jetzt verbindlich festgelegt werden. Die Bevölkerung, die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Spitalärzteschaft erwarten dies zu Recht in bestimmter und gut verständlicher Kommunikation.» Und weil vor allem die Art der Intensivversorgung bestimme, was am Standort Wolhusen künftig möglich ist, sei auch dazu eine verbindliche Aussage «zwingend notwendig».

Zweifel an den berechneten Kosten

Die Regierung präsentiert in den Augen des Komitees einen Leistungsabbau beim Spital Wolhusen und begründe diesen auch finanziell. «Pro Spital Wolhusen» zweifelt allerdings die präsentierten Zahlen an. Für Kantonsrat André Marti (FDP, Willisau), Vorstandsmitglied des Komitees, fehlen Grundlagen, in denen die Kosten der einzelnen Spitäler präsentiert werden. Eine objektive Überprüfung sei nicht möglich, so Marti. «Die errechneten gemeinwirtschaftlichen Leistungen für das Spital Wolhusen sind mit Quervergleich zu vergleichbaren Spitälern zu hoch ausgewiesen.»

Komme dazu, dass gleiche Behandlungen in einem Regionalspital erwiesenermassen günstiger seien als in einem Zentrumsspital. Kantonsrat und Vorstandsmitglied Guido Roos (Mitte, Wolhusen), weist darauf hin, dass auf nationaler Ebene geregelt ist, dass die Kantone 55 Prozent der Behandlungskosten für stationäre Spitalleistungen tragen. «Eine Reduktion des Angebots im Spital Wolhusen würde aufgrund der Verlagerungseffekte hin zum Zentrumsspital und zu Privatspitälern zu keiner Reduktion führen, sondern eher kostentreibend wirken», befürchtet Roos. Die Gesamtkosten für die Finanzierung der Spitäler seien für den Kanton deshalb tiefer, wenn die stationäre Grundversorgung so umfangreich wie möglich im Spital Wolhusen weiterhin sicher durchgeführt werde.

Ausbildung und Rekrutierung von Fachpersonal aktiv angehen

Der Fachkräftemangel sei eine zunehmende Realität, räumt das Komitee ein. «Das Spital Wolhusen ist jedoch bis jetzt davon nicht betroffen», schreibt es in seiner Medienmitteilung. Die aktuell vorhandenen grundmedizinischen Angebote, Spezialsprechstunden und Spezialfachgebiete des Spitals förderten eine gute fachliche Vernetzung. Dies schaffe ein optimales Arbeitsumfeld, was sehr geschätzt werde. Für Kantonsrätin und Vorstandsmitglied Vroni Thalmann (SVP, Flühli), darf der Fachkräftemangel «nicht über einen Leistungsabbau kompensiert werden». Es gehe vielmehr darum, «Sicherheit zu schaffen, bestehendes Personal mit attraktiven Arbeitsplätzen zu halten und die Ausbildung für die Ärzteschaft, insbesondere für angehende Hausärztinnen und Hausärzte, zu garantieren.» Dafür sei für das qualitativ hervorragende Spital in Wolhusen ein B-Klinik-Status zumindest im Bereich der stationären inneren Medizin notwendig, so Thalmann.

Vertrauen gefährdet

Falls die Motion Steiner nur teilweise erheblich erklärt wird, erhalte die Regierung einen Freipass für die Gestaltung des künftigen Leistungsangebots, schreibt das Komitee. Die Art, wie die Ärzteschaft inklusive Hausärztinnen und Hausärzte einbezogen wurden, verstärke diese Befürchtung. «Sie wurden zwar angehört, jedoch wurden ihre Anliegen nicht gebührend berücksichtigt», kritisiert «Pro Spital Wolhusen». Viele von ihnen fühlten sich nicht ernst genommen. Das Komitee teile ihre Zweifel, ob ein Spital auf der Basis des skizzierten Zielbildes überhaupt funktionieren könne.

Dr. Raymond Thalmann (Wolhusen), Hausarzt und Vorstandsmitglied stellt dazu fest: «Uns Hausärztinnen und Hausärzten als wichtige Partner des Spitals Wolhusen fehlt das notwendige Vertrauen. Wir fordern Verbindlichkeiten.» Um in Zukunft junge Hausärztinnen und Hausärzte für die Region auszubilden, braucht es ein zugesichertes stationäres medizinisches Angebot in Form einer B-Klinik. «Die Unsicherheit lässt Fachkräfte abwandern und die bisher vorbildliche Zusammenarbeit mit uns Grundversorgern wird schwieriger», so Thalmann. Ohne Zusicherung für eine Intensivversorgung, mindestens eine eigenständige IMC-Station, sei die Geburtsabteilung und auch der Leuchtturm Orthopädie gefährdet

Politik entscheidet
Das Komitee «Pro Spital Wolhusen» betont in seiner Medienmitteilung das Primat der Politik bei der Festlegung des Leistungsangebotes für die Spitäler. Regierung und Kantonsrat nähmen Vorschläge des Spitalrats und der obersten Spitalleitung des Luzerner Kantonsspital (LUKS) zur Kenntnis, schreibt das Komitee. «Aber sie treffen im übergeordneten Interesse der Luzerner Bevölkerung die politische Entscheidung und übernehmen dafür die Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei alle wesentlichen Aspekte und fokussieren nicht einseitig auf eine ökonomische Betrachtung.» pd/WB

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