Reitpferde ausgepeitscht: Gericht sieht Ehrgeiz als Motiv

Springreiter Paul Estermann habe zwei seiner Pferde aus übermässigem Ehrgeiz und nicht aus Böswilligkeit gequält. Dies schreibt das Bezirksgericht Willisau in seiner Urteilsbegründung, und nimmt den Reitsport grundsätzlich in die Pflicht.

Das Bezirksgericht hatte am 22. November 2019 den Luzerner Spitzenspringreiter wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt.

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