Für die Privatpflege soll es im Kanton Luzern eine Zulage geben

Luzernerinnen und Luzerner, die Bedürftige pflegen und betreuen, sollen mit einer Zulage entschädigt werden. Ein Steuerabzug, wie es eine Volksinitiative der Mitte fordert, dürfte vom Tisch sein. Dies ging am Dienstag aus den Beratungen des Kantonsrats hervor.

Die Mehrheit des Luzerner Kantonsrats ist sich einig: Wer Hilfsbedürftige pflegt, verdient eine Anerkennung. Foto: Keystone
 

Der Kantonsrat hat den Gegenvorschlag zur "Privatpflege- und Betreuungsinitiative" der Mitte mit 78 zu 19 Stimmen gutgeheissen und die Volksinitiative mit 99 zu 0 Stimmen abgelehnt.

Kantonsrat Adrian Nussbaum (Mitte, Hochdorf) teilte namens des Initiativkomitees mit, dass der Gegenvorschlag die Anliegen der Volksinitiative aufnehme. Werde gegen den Gegenentwurf nicht das Referendum ergriffen, werde die Initiative zurückgezogen.

Die "Privatpflege- und Betreuungsinitiative" der Mitte möchte, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich Hilfsbedürftige pflegen und betreuen, 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Diese Lösung erhielt im Kantonsrat keine Unterstützung, weil davon Personen mit geringem Einkommen nicht profitieren.

Der Gegenvorschlag, der ins Betreuungs- und Pflegegesetz integriert wird, sieht eine Zulage und Gutscheine für Unterstützungsangebote vor. Die Details dazu wird der Regierungsrat in einer Verordnung regeln. Die Zulage dürfte sich auf 800 Franken jährlich belaufen, die Gutscheinen sollen einen Wert von 1200 Franken haben. (sda)

 

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