Regierung will grosse Firmen und tiefe Einkommen entlasten

Im Kanton Luzern sollen Menschen mit tiefen Einkommen weniger Steuern bezahlen müssen. Der Regierungsrat hat am Freitag eine Steuerreform vorgelegt, die zudem mit Blick auf die OECD-Mindeststeuer auch Firmen entlasten will.

Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) präsentiert die Pläne der Regierung für eine Steuerreform. Archivbild: Keystone
 

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) will den Steuerwettbewerb einschränken. Als Folge davon muss die Schweiz Unternehmen stärker besteuern. Der Bund erarbeitet dazu ein Massnahmenpaket, um die betroffenen Firmen zu entlasten.

Nun hat auch die Luzerner Regierung ihre Pläne vorgelegt, wie sie verhindern will, dass wegen der OECD-Regelung, Unternehmen abwandern. Die geplante Revision des Steuergesetzes, die der Regierungsrat in die Vernehmlassung schickt, könne aber erst umgesetzt werden, wenn die Vorgaben der OECD abschliessend vorliegen, heisst es in der Mitteilung.

Der Regierungsrat schlägt vor, die Kapitalsteuer auf 0,01 Promille zu senken. Dies dürfte Ausfälle von 27 Millionen Franken Kantons- und von 35 Millionen Franken Gemeindesteuern bringen. Weitere knapp 70 Millionen Franken an Steuereinnahmen entfallen, weil Gewinne aus Patenten tiefer besteuert werden sollen und die Firmen höhere Abzüge für Forschung und Entwicklung machen können.

Neuer Sozialabzug
Wohlhabende Senioren will die Luzerner Regierung zudem mit tieferen Steuern auf Gelder aus der Vorsorge anlocken. Der obere Tarif dafür soll auf maximal 1 Prozent gesenkt werden. Verzichten will die Regierung dagegen auf die Senkung der Vermögenssteuer. Dies würde den finanziellen Spielraum sprengen, heisst es in der Botschaft.

Weil Luzern niedrige und mittlere Einkommen im kantonalen Vergleich erheblich stärker besteuert, setzt die Regierung auch hier zur Linderung an. Sie schlägt einen neuen Sozialabzug vor, den Verheiratete mit Reineinkommen bis 80'000 Franken und Alleinstehende bis 50'000 Franken geltend machen können. Sie würden damit um bis zu 900 Franken entlastet.

Weiter soll der Kinderabzug leicht erhöht, und der Abzug für Fremdbetreuung auf Bundessteuerniveau angehoben werden. Diese drei Massnahmen bedeuten 31,2 Millionen Franken weniger Staatssteuern und 36,6 Millionen Franken weniger bei den Gemeindesteuern.

Die Reform dürfte frühestens 2025 in Kraft treten. (sda)

++ Mehr folgt ++

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