Luzern muss Steuersoftware-Beschaffungen bis 2026 der Weko vorlegen

Der Kanton Luzern hat zwar bei der Beschaffung der Steuersoftware nicht eindeutig gegen das Binnenmarktgesetz verstossen. Nach einer Überprüfung fordert die Wettbewerbskommission (Weko) nun aber, dass er ihr bis 2026 Beschaffungen in dem Bereich zur Durchsicht vorlegt.

Das Luzerner Finanzdepartement hatte die Erneuerung der Steuersoftware nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im freihändigen Verfahren an den bisherigen Lieferanten vergeben.

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