Schnellere Hilfe für geschlossene Betriebe

Im Kanton Luzern stehen für Gastro- und andere Betriebe, die wegen der Coronamassnahmen zur Schliessung gezwungen wurden, 40 Millionen Franken bereit. Der Regierungsrat erachtet diesen neuen Hilfsbeitrag wegen des Bundesratsbeschlusses als gebundene Ausgabe und kann so noch im Januar Geld auszahlen.

Der Bundesrat hatte am Mittwoch neu sämtliche Betriebe als Härtefälle eingestuft, die seit dem 1. November 2020 auf behördliches Geheiss über 40 Tage geschlossen waren. Wenn sie nicht in Konkurs- oder Betreibungsverfahren sind, haben sie Anrecht auf Unterstützung.

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