WAK will bei Härtefällen auch kleinen Firmen helfen

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrats will, dass auch kleine Firmen Anspruch auf Härtefallgelder in der Coronakrise haben. Sie lehnt den Vorschlag des Regierungsrats ab, bei der Vergabe der Mittel aus dem 25-Millionen-Franken-Topf eine Untergrenze bei den Mitarbeiterzahlen festzulegen.

Mit den Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen sollen gemäss der Regierung in erster Linie Firmen unterstützt werden, die eine bestimmte volkswirtschaftliche Relevanz haben. 

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