Parlament unterstützt Regierung bei sozialen Einrichtungen

Im Kanton Luzern soll das Betreuungsangebot für behinderte Menschen punktuell ausgebaut und angepasst werden. Der Kantonsrat hat vom Planungsbericht der Regierung zu den sozialen Einrichtungen ohne grössere Diskussionen und einstimmig Kenntnis genommen.

Symbolbild. Foto: Keystone/Walter Bieri
Stephan Weber

Sozialen Einrichtungen stehen Kindern und Jugendlichen mit Betreuungs- und Förderbedarf, Erwachsenen mit Behinderungen und Suchtkranken zur Verfügung. Die für die Jahre 2020 bis 2023 in dem Planungsbericht vorgesehenen Massnahmen verursachen jährliche Mehrkosten von durchschnittlich rund 3 Millionen Franken. Die Kosten werden hälftig vom Kanton und den Gemeinden getragen.

An der letzten Session hatte der Kantonsrat das Gesetz über die Sozialen Einrichtungen revidiert. Der Versorgungsauftrag sei inhaltlich und finanziell herausfordernd, sagte Regierungsrat Guido Graf am Montag im Kantonsrat. Der Regierungsrat werde künftig in jeder Legislatur einen entsprechenden Planungsbericht vorlegen.

Schwerpunkt des aktuellen Planungsberichts ist die Betreuung von Kindern. Netto ist bis 2023 ein Ausbau von sechs Plätzen vorgesehen. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten und jener, die sowohl eine Behinderung als auch psychische Probleme hätten, habe zugenommen, heisst es in dem Bericht. Diese Entwicklung mache Sorgen, sagte Graf.

Ziel des Regierungsrat ist es auch, weniger betroffene Kinder ausserkantonal platzieren zu müssen. Gleichzeitig könnten Wocheninternatsplätze in Sonderschulen abgebaut werden, dies dank der integrativen Schulung, sagte Graf.

Bei den Angeboten für Erwachsene ist netto ein Ausbau von 32 Plätzen budgetiert. Hier reagiert der Kanton vor allem auf die höhere Lebenserwartung von Behinderten. Ferner soll der steigende Bedarf an Plätzen für Menschen mit geistiger Behinderung, psychiatrischen Diagnosen und starker Verhaltensauffälligkeit gedeckt werden. Auch soll auf den Wunsch der jüngeren Generation für selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten reagiert werden.

In der stationären Suchttherapie wird im Planungsbericht von einem gleichbleibenden Bedarf für die Therapie von harten Drogen ausgegangen. Ein leichter Ausbau ist hingegen zugunsten von Personen mit einem problematischen Cannabiskonsum vorgesehen. (sda)

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.