Keine Änderung bei der Vergabe von Lotteriegeldern

Die Lotteriegelder werden im Kanton Luzern weiterhin nicht von einer verwaltungsunabhängigen Vergabestelle für gemeinnützige Zwecke vergeben. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Antrag der SP mit 73 zu 40 Stimmen abgelehnt.

Es brauche Verbesserungen, sagte Simone Brunner (SP, Luzern) am Montag bei der zweiten Lesung des Spielbankengesetzes. Je nach Bereich seien unterschiedliche Gremien für die Vergabe von Fördergeldern zuständig.

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