Es gibt schon ab 2020 mehr Prämienverbilligungen

Bei der Prämienverbilligung gilt im Kanton Luzern ab 2020 die neue Richtprämie von 84 Prozent der Durchschnittsprämie. Die Regierung setzt neue Bestimmungen um, obwohl diese erst Mitte 2020 in Kraft treten. Die SP fordert trotz dieser Verbesserung weitere Anpassungen.

Bei den Bestimmungen, die der Regierungsrat vorzeitig anwendet, geht es um den Gegenvorschlag zur SP-Volksinitiative "Sichere Prämienverbilligung - Abbau verhindern". Der Kantonsrat hatte den Gegenvorschlag Ende Oktober nach zweiter Lesung einstimmig angenommen und die Initiative abgelehnt.

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