Kantonsrat legte neue Freigrenze fest

Im Kanton Luzern muss bei Einzonungen auf Mehrwerten von unter 50'000 Franken keine Abgabe bezahlt werden. Dies hat der Kantonsrat in der zweiter Lesung einer Mini-Gesetzesrevision beschlossen.

Der neue Luzerner Baudirektor Fabian Peter hat bei seinem ersten Auftritt als Regierungsrat im Kantonsrat eine Mehrheit gefunden
Stephan Weber

Das Parlament musste das Planungs- und Baugesetz anpassen, weil der Bund die erst auf Anfang 2018 in Kraft gesetzten Regeln für die Mehrwertabgabe nicht akzeptierte und ein Einzonungsmoratorium verfügte. Die Revision passierte am Montag nach zweiter Lesung mit 114 zu 0 Stimmen. Sie tritt voraussichtlich am 1. Dezember in Kraft.

Luzern hatte ursprünglich festgelegt, dass auf Mehrwerten von unter 100'000 Franken keine Abgabe bezahlt werden muss. In der ersten Lesung im Juni war sich der Rat nicht sicher, auf welches Niveau die Freigrenze gesenkt werden müsse. Der Regierungsrat plädierte für 50'000 Franken. Die Ratslinke hielt auch diese Limite für nicht bundesrechtskonform und machte sich für 30'000 Franken stark.

Der im Frühling neu gewählte Baudirektor Fabian Peter sagte bei seinem ersten Auftritt als Regierungsrat im Kantonsrat, der Bund akzeptiere die Grenze von 50'000 Franken und werde das Einzonungzonungsmoratorium aufheben. (sda)

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.