Rotlichtetablissements sollen leichter kontrolliert werden können

Im Kanton Luzern soll die Polizei Betriebe im Rotlichtmilieu jederzeit betreten und kontrollieren können. Der Kantonsrat hat sich deswegen für eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe ausgesprochen.

 

Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind nur kleine Etablissements mit höchsten zwei Mitarbeitenden. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission mit 91 zu 21 Stimmen unterstützt.

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