Kantonsrat revidiert Übertretungsstrafgesetz

Nicht nur Polizisten, sondern auch Angestellte des Amts für Migration, Fischereiaufseher oder Wildhüter sollen im Kanton Luzern bei Verstössen den Bussenblock zücken dürfen. Der Kantonsrat hat das Übertretungsstrafgesetz den neuen eidgenössischen Vorgaben angepasst.

Im Parlament war man sich am Dienstag bei der ersten Lesung des Gesetzes einig, dass Ordnungsbussen für Fehlbare gegenüber einem ordentlichen und aufwendigen Strafverfahren Vorteile hätten.

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