Luzerner Gemeinden werden beim Hochwasserschutz entlastet

Der Luzerner Kantonsrat hat nach zweiter Lesung das neue Wasserbaugesetz mit 113 zu 0 Stimmen genehmigt. Damit wird der Hochwasserschutz eine Kantonsaufgabe. Die Gemeindefinanzen werden um 21 Millionen Franken entlastet.

Mit der Gesetzesrevision werden die Gemeindeaufgaben, der Gewässerunterhalt, an den Kanton übertragen. Neu müssen die Gemeinden auch keine Gemeindebeiträge mehr an wasserbauliche Massnahmen mehr leisten.

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