Luzerner Gemeinden werden beim Hochwasserschutz entlastet
Der Luzerner Kantonsrat hat nach zweiter Lesung das neue Wasserbaugesetz mit 113 zu 0 Stimmen genehmigt. Damit wird der Hochwasserschutz eine Kantonsaufgabe. Die Gemeindefinanzen werden um 21 Millionen Franken entlastet.