Entscheid zur Stimmrechtsbeschwerde liegt vor

Der Luzerner Regierungsrat tritt auf eine Stimmrechtsbeschwerde nicht ein, welche eine Privatperson im Vorfeld der Willisauer Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision und deren Botschaft eingereicht hatte. Begründung: Da die Beschwerdeführerin nicht Willisauer Stimmbürgerin ist, sei sie zur Stimmrechtsbeschwerde nicht legitimiert. 

 

 

Im März sagte die Willisauer Gemeindeversammlung deutlich Ja zur Ortsplanungsrevision und damit zur inneren Verdichtung. Die Bürgerschaft lehnte sämtliche nicht gütlich geregelten Einsprachen ab. Darunter war eine Einsprache von Irene Koller-Peter aus Therwil.

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