Entscheid zur Stimmrechtsbeschwerde liegt vor
Der Luzerner Regierungsrat tritt auf eine Stimmrechtsbeschwerde nicht ein, welche eine Privatperson im Vorfeld der Willisauer Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision und deren Botschaft eingereicht hatte. Begründung: Da die Beschwerdeführerin nicht Willisauer Stimmbürgerin ist, sei sie zur Stimmrechtsbeschwerde nicht legitimiert.