Nein zu Einsprachen, klares Ja zur Revision

94 Stimmberechtigte genehmigten an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Dienstag die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Die beiden zuvor unbereinigten Einsprachen wurden deutlich abgewiesen.

94 Stimmberechtigte nahmen an der Gemeindeversammlung Ettiswil teil, welche über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung entschied. Diese wurde in der Schluss­abstimmung mit 80 Ja zu 13 Nein und einer Enthaltung deutlich gutgeheissen. Foto Cornelia Schmid
Norbert Bossart

Gut fünf Jahre hat die Ettiswiler Ortsplanungskommission unter Vorsitz von Gemeinderätin Katharina Jauch an der Gesamtrevision der Nutzungsplanung gearbeitet. Nachdem Katharina Jauch im August 2021 aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, übernahm Peter Obi, Gemeindepräsident, den Vorsitz der Ortsplanungskommission. Dieser konnte an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Dienstag 94 Stimmberechtigte begrüssen.


Die gesetzlichen Vorgaben und das Verfahren 

Peter Obi hielt in wenigen Worten die wichtigsten Eckpunkte der Gesamtrevision fest. Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes (seit 2014 in Kraft) habe die Hauptziele, die Zersiedelung zu stoppen, den Landverschleiss zu verlangsamen, kompakte Siedlungen zu schaffen und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Der Kanton Luzern passte 2015 den kantonalen Richtplan entsprechend an. Darin wird die Gemeinde Ettiswil als ländliche Gemeinde eingestuft, deren Wachstum für die nächsten Jahre maximal 0.5 Prozent jährlich betragen soll. Lag das kantonale durchschnittliche Bevölkerungswachstum in den vergangenen 15 Jahren bei 0.8 Prozent jährlich, waren es in Ettiswil 1.3 Prozent. Baulandreserven dürfen gesetzlich maximal den Bedarf für die nächsten 15 Jahre abdecken. Ettiswil weist derzeit genügend grosse Reserven für die Entwicklung aus. Mit der am letzten Dienstag zur Abstimmung stehenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung sollen die Vorgaben des kantonalen Richtplans, die übergeordneten Bestimmungen von Bund und Kanton sowie die Ziele des Siedlungsleitbildes 2016 der Gemeinde Ettiswil erreicht werden.

Nachdem im Dezember 2016 das Siedlungsleitbild genehmigt wurde, führte die Ortsplanungskommission ihre Arbeit im Januar 2017 fort. Ein erster Entwurf lag im Juni 2017 auf. Von Juli bis September 2017 war die Bevölkerung aufgerufen, aktiv mitzuarbeiten, Ideen einzubringen und Fragen zu stellen. Mittels Infoveranstaltungen wurde seitens der Gemeinde orientiert. Im den Monaten Februar bis Oktober 2018 lagen die Revisionsunterlagen beim Kanton zur Stellungnahme. 2019 fand die kantonale Vorprüfung statt, am 20. Oktober 2020 eine Infoveranstaltung für die Bevölkerung. Anschliessend erfolgte die öffentliche Auflage der Revisionsunterlagen vom 2. Oktober bis 24. November 2020. Am 3. und 4. November 2020 hatten die Bürger die Gelegenheit, Fragen direkt bei den Kommissionsmitgliedern zu stellen. 

Nach dem 24. November hatten die Bürger 30 Tage Zeit, allfällige Einsprachen einzureichen. Bis im Frühjahr 2021 behandelte die Kommission 18 Einsprachen, wovon 16 in gütlicher Einigung bereinigt werden konnten. Eine zweite öffentliche Auflage fand vom 14. Juni bis 13. Juli 2021 statt. Im Sommer 2021 war man abermals mit den noch offenen Einsprachen beschäftigt. 


Die Eckpunkte vorgestellt

Die Ortsplanungskommission wurde durch das Planungsbüro Burkhalter Derungs AG, Luzern, namentlich von Markus Burkhalter und Elena Wiss, begleitet und unterstützt. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung erläuterte Markus Burkhalter anhand von Folien und der ausgehändigten Botschaft die zentralen Punkte der Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Mit dem Systemwechsel von der Ausnützungsziffer zur Überbauungsziffer wolle der Bund eine schweizweite Harmonisierung erreichen. Dieser Systemwechsel bringe viele Vorteile, so könne, was gebaut werde, auch genutzt werden (etwa Ausbau Estrich), es bestehe die Möglichkeit, Innenentwicklung gezielt zu fördern. Jedoch berge der Systemwechsel auch Nachteile. Markus Burkhalter hält fest: «Das Ziel der Harmonisierung kann nur bedingt erreicht werden, da die Gemeinden spezifische Lösungen selber suchen müssen, um genügend Flexibilität beim Bauen zu behalten.»

Weiter erklärte er, dass die Strassen innerhalb des Siedlungsgebietes neu der Verkehrszone zugewiesen würden. Die bisherigen Gestaltungspläne werden aufgehoben und nötige Anpassungen erfolgten in der Gesamtrevision. Darunter fallen zum Beispiel Spielplätze, die neu als Grünflächen ausgewiesen werden und nicht bebaut werden dürfen. Ebenfalls angepasst wird der Zonenplan mit einem Wildtierkorridor, welcher gemeindeübergreifend geplant werde. In den Dörfern Ettiswil und Kottwil wird mit der Kernzone dem Dorfzentrum mehr Gewicht gegeben. 


Einsprachen klar abgewiesen

Der Bund hat die Weilerzone neu und strenger definiert. Das Ausserdorf erfüllt die Weilerzone nicht und wird neu in eine Dorfzone mit eingeschränkten Nutzungsbestimmungen überführt. Ziel dabei sei es, den speziellen Charakter des Ausserdorfs als Streusiedlung langfristig zu erhalten. 

Eine der unerledigten Einsprachen betraf die Dorfzone Ausserdorf. Einsprecher David Achermann führte seine Begehren vor der Versammlung nochmals aus. Gemäss seiner Einsprache sollte in der Dorfzone Ausserdorf bei Neubauten und Erweiterungen zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung kein Unterschied gemacht werden. Neubauten für die Landwirtschaft sollen ebenfalls nicht möglich sein. Des Weiteren soll auf dem Grundstück Nr. 65 die Dorfzone enger gefasst werden. 

Nach kurzer Diskussion und weiteren Wortmeldungen wurde in geheimer Abstimmung die Einsprache mit 62 zu 30 Stimmen verworfen bei zwei leer eingelegten Stimmen. 

Ebenfalls nicht gutgeheissen wurde die Einsprache zu diversen Punkten von BirdLife, Pro Natura und WWF. Diese forderten Bauzonen und die Reservezonen seien zu reduzieren, die Bauvorschriften in der Nichtbauzone «Weiler Zuswil» enger und strenger zu verfassen, bei den Vorgaben im Abbaugebiet Gishubel/Rothubel seien Anpassungen vorzunehmen und der Gewässerraum an der Rot und am Dorfbach anzupassen. Zudem wollten die Umweltorganisationen, dass die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone im Rahmen dieser Revision auszuscheiden seien. Zur Einsprache von BirdLife, Pro Natura und WWF gabs keine Wortmeldungen, sie wurde mit 90 zu 4 Stimmen abgelehnt.


Deutliches Ja zur Gesamtrevision

Mit 80 Ja-Stimmen, 13 Nein und 1 Enthaltung wurde schliesslich die Gesamt-revision gutgeheissen.

Gemeindepräsident Peter Obi dankte allen für ihr aktives Mitwirken, für die Wortmeldungen und vor allem Markus Burkhalter und Elena Wiss für ihr grosses Engagement und Fachwissen. Diese frohe Botschaft darf nun auch an Katharina Jauch, welche über viele Jahre die Ortsplanungskommission präsidierte, freudig überbracht werden.

Cornelia Schmid

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