GV-Berichte

Für Generalversammlungsberichte gelten folgende Richtlinien:

 

Text

> Höchstens 60 Zeilen zu 34 Anschlägen (2100 Zeichen inklusive Leerzeichen). Ausnahme: Falls an der GV ausserordentliche Geschäfte traktandiert sind, können Sie bezüglich Umfang im Vorfeld mit der Redaktion Kontakt aufnehmen und die Textlänge absprechen.

> Der Bericht ist in erster Linie an das breite Publikum und nicht an die eigenen Vereinsmitglieder zu richten. Er ist deshalb nicht zu vergleichen mit dem Versammlungsprotokoll, sondern soll sich inhaltlich auf das Wesentliche beschränken.

> Verzichten Sie auf die «Wir»-Form. Falsch: Wir genossen die herrliche Aussicht. Richtig: Die Senioren ( Jodler, Musikanten...) genossen die herrliche Aussicht.

> Beachten Sie die Schreibtipps, insbesondere den Hinweis «Das Wichtigste an erster Stelle».

> Verzichten Sie auf lange Dankesworte.

> Bildlegende am Textende anhängen.

 

Bild

> Liefern Sie ein Foto mit genügender Qualität. Als Richtwert: Die Dateigrösse sollte mindestens 500 Kb betragen, besser 1 Mb oder mehr (achten Sie auf die Kameraeinstellungen). Unscharfe oder gar «verschwommene» Bilder können nicht abgedruckt werden. Ein Tipp: Überlegen Sie sich im Vorfeld ein gelungenes Sujet. Arrangieren Sie die Leute, nehmen Sie sich Zeit und machen Sie mehrere Fotos.

> Schreiben Sie unmittelbar nach dem Textende die Bildlegende samt Vorname und Name des Fotografen. Personenangaben wie folgt: (v. l.) für «von links» und dann Vorname Name, Funktion, Vorname Name, Funktion usw. Ein Beispiel: Sie geben im Jubiläumsjahr bei der Feldmusik den Ton an (v.l.): Hans Muster, Dirigent, Hannelore Muster, Präsidentin, und Hanny Muster, OK-Präsidentin. Foto Hank Muster

 

Schicken Sie uns Text und Bild an [email protected].